Bedingungen
Diese Bedingungen gelten für Rücken-Fit-Gymnastik und Rücken-Präventiv-Gymnastik
Verrechnung und Bezahlung
Die Kurse werden quartalsweise verrechnet (Januar – März, April – Juni, Juli – September, Oktober – Dezember) und betragen Fr. 200.– pro Quartal.
Das Kursgeld wird jeweils am Ende des Quartals für das folgende Quartal in Rechnung gestellt und ist im ersten Monat des begonnenen Quartals zu bezahlen, d.h. bis zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August bzw. 1. November.
Versäumte Lektionen
Entschuldigte Absenzen können innerhalb von zwei Monaten vor- oder nachgeholt werden. Versäumte Lektionen werden jedoch nicht rückvergütet.
Ferien und Feiertage
Während der Schulferien der Gemeinde Maur sowie an öffentlichen Feiertagen erteile ich keinen Unterricht.
Kündigung
Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer gelten für das folgende Quartal als angemeldet, sofern sie sich nicht vier Lektionen vor Ende des laufenden Quartals schriftlich abmelden.
Ausserordentliche Kündigungen sind mit einer Frist von vier Lektionen möglich, wobei diese vier Lektionen noch angerechnet werden.
Haftung
In der Garderobe oder im Studio kann für private Kleider, Schmuck oder Wertgegenstände keine Haftung übernommen werden.
Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Maur, den 1. Januar 2015 Vreni Rüst