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Bedingungen
Kursbedingungen
für Rücken-Fit-Gymnastik und
Rückenpräventivgymnastik, für übrige Kurse auf Anfrage
Verrechnung und Bezahlung
Die Stunden werden quartalsweise verrechnet (Januar -
März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember). Die
Kosten betragen pro Quartal Fr. 190.--.
Das Kursgeld wird jeweils am Ende des Quartals für das folgende Quartal
in Rechnung gestellt und ist im ersten Monat des jeweiligen Quartals zu
überweisen, d.h. bis zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August bzw. 1. November.
Versäumte Lektionen
Entschuldigte Absenzen können innerhalb von 2 Monaten
vor- oder nachgeholt werden. Versäumte Lektionen werden jedoch nicht
rückvergütet.
Ferien und Feiertage
Während der Schulferien der Gemeinde Maur sowie an
öffentlichen Feiertagen erteile ich keinen Unterricht.
Kündigung
Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer gelten für das
folgende Quartal als angemeldet, sofern sie sich nicht einen Monat vor
Ende des laufenden Quartals schriftlich abmelden.
Bei Kündigungen auf einen anderen Zeitpunkt gelten vom Zeitpunkt der
schriftlichen Kündigung an noch 4 Lektionen als belegt.
Haftung
In der Garderobe oder im Studio kann für private
Kleider, Schmuck oder Wertgegenstände keine Haftung übernommen werden.
Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
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