Vreni Rüst Bewegungsstudio
 

Bedingungen

Kursbedingungen
für Rücken-Fit-Gymnastik und Rückenpräventivgymnastik, für übrige Kurse auf Anfrage

Verrechnung und Bezahlung
Die Stunden werden quartalsweise verrechnet (Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember). Die  Kosten betragen pro Quartal  Fr. 190.--.
Das Kursgeld wird jeweils am Ende des Quartals für das folgende Quartal in Rechnung gestellt und ist im ersten Monat des jeweiligen Quartals zu überweisen, d.h. bis zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August bzw. 1. November.

Versäumte Lektionen
Entschuldigte Absenzen können innerhalb von 2 Monaten vor- oder nachgeholt werden. Versäumte Lektionen werden jedoch nicht rückvergütet.

Ferien und Feiertage
Während der Schulferien der Gemeinde Maur sowie an öffentlichen Feiertagen erteile ich keinen Unterricht.

Kündigung
Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer gelten für das folgende Quartal als angemeldet, sofern sie sich nicht einen Monat vor Ende des laufenden Quartals schriftlich abmelden.
Bei Kündigungen auf einen anderen Zeitpunkt gelten vom Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung an noch 4 Lektionen als belegt.

Haftung
In der Garderobe oder im Studio kann für private Kleider, Schmuck oder Wertgegenstände keine Haftung übernommen werden.
Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

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